Stimmrechte
 
 

Stimm- und Gläubigerrechte

Ausübung von Stimm- und Gläubigerrechten

Die IFOS Internationale Fonds Service AG (IFOS) hat eine wirksame und angemessene Stimm- und Gläubigerrechtspolitik festgelegt, wann und wie die mit den Instrumenten in den von ihr verwalteten Fonds verbundenen Stimm- und Gläubigerrechten ausgeübt werden sollen, damit diese unabhängig und ausschliesslich zum Nutzen der betreffenden Fonds bzw. im Interesse der Anleger erfolgen.

Grundsätzlich werden nur dann Stimm- und Gläubigerrechte vertreten, wenn die Positionsgrösse der durch alle von der IFOS verwalteten Fonds gehaltenen Stimmrechte einen Anteil von 1% am stimmberechtigten Kapital einer Gesellschaft überschreitet.

Der Fondsmanager hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausübung der Stimm- und Gläubigerrechte zu stellen und der IFOS eine Empfehlung abzugeben. Die IFOS ist an die erhaltenen Anträge und Empfehlungen nicht gebunden, wenn sie Zweifel daran hat, dass damit die Interessen der Anleger und die Integrität des Marktes nicht gewahrt sind.

Die IFOS hat in einer Weisung die Strategie bezüglich der Wahrnehmung von Stimm- und Gläubigerrechten bei Anlagen, die von IFOS gehalten werden, festgelegt. Diese Weisung kann von den Anlegern bei der IFOS kostenlos angefordert werden.